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Keine rechtliche Grundlage für ein „Recht auf Rückkehr“

6. Juli 2011 · Keine Kommentare · Allgemein

Von R. Gavison, Y. Zilbershats und N. Goren-Amitai

Im August 2010 hat das „Metzilah Center for Zionist, Jewish, Liberal and Humanist Thought“ eine wissenschaftliche Arbeit mit dem Titel „The Return of Palestinian Refugees to the State of Israel“ veröffentlicht und diese Ministerpräsident Netanyahu, Wissenschaftlern und Entscheidungsträgern vorgelegt. Die Arbeit prüft alle Quellen im internationalen Recht, die sich mit der Rückkehr von Flüchtlingen beschäftigen. Sie untersucht auch verschiedene Methoden des Umgangs mit Flüchtlingsproblemen im internationalen Kontext.

Das internationale Recht erkennt den palästinensischen Flüchtlingen kein Recht zu, sich auf israelischem Gebiet niederzulassen. Eine solche großangelegte Rückkehr war weder zur Entstehungszeit des palästinensischen Flüchtlingsproblems üblich, noch wird sie heute praktisch angewendet. Zwar ist ein ernsthafter Umgang mit der Flüchtlingsfrage notwendig, doch sollte Israel von der Anerkennung eines solchen Rückkehrrechtes Abstand nehmen, da eine solche Anerkennung auch die legale Grundlage für weitere Verpflichtungen sein kann.

Das Leid der palästinensischen Flüchtlinge sollte ein Ende haben, doch eine großangelegte Rückkehr nach Israel ist hierfür nicht die Lösung. Auch, weil es sich um eine Bevölkerungsgruppe handelt, die kulturell und sozial so verschieden von der jüdischen Bevölkerung ist, und die an den Erinnerungen an die „Katastrophe“ festhalten wird. Die Erfüllung des Anspruchs, dass Gerechtigkeit nur im Rahmen einer vollständigen Rückkehr geschehen kann, wäre nicht das richtige für die Flüchtlinge. Und ganz sicher wäre dies keine Entscheidung, die zu mehr Stabilität in der Region führen würde.

Wenn diese Frage lediglich im Kontext des Humanitären Völkerrechts diskutiert wird, schränkt dies die Möglichkeiten ein, ein für beide Seiten praktikables Abkommen zu schließen. Eine sorgfältige Untersuchung von Schriften des internationalen Rechts unterstützt den Schluss, dass dieses den Flüchtlingen kein Recht auf Rückkehr nach Israel gewährt und dass Israel keinerlei Verpflichtungen hat, die Flüchtlinge zurückkehren zu lassen.

Die Resolution, mit der die Palästinenser ihren Anspruch auf ein „Recht auf Rückkehr“ vorrangig begründen, ist die Resolution 194 (III) der UN-Generalversammlung von 1948. Ein genauer Blick auf diese und später beschlossene Resolutionen zeigt jedoch, dass sie den Palästinensern kein Recht auf Rückkehr zusprechen. Das war schon zu der Zeit so, als die Resolutionen verabschiedet wurden, und ist auch heute so, mehr als 60 Jahre später, als sich die Zahl der Flüchtlinge und ihrer Nachkommen ungefähr verzehnfacht hat.

Ein weiteres wichtiges Dokument zum Thema Menschenrechte, auf das sich die Palästinenser berufen, ist der Artikel zur Freizügigkeit im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966. Dieses Dokument hat noch nicht existiert, als das palästinensische Flüchtlingsproblem entstand, und abgesehen davon lässt auch hier eine sorgfältige Untersuchung darauf schließen, dass es Israel nicht dazu verpflichtet, die Einwanderung palästinensischer Flüchtlinge zu gewähren, die niemals israelische Staatsbürger waren oder zumindest im Staat Israel gelebt haben.

Weder das internationale Staatsangehörigkeitsrecht, noch das Flüchtlingsrecht (wie es in verschiedenen Flüchtlingsvereinbarungen dargelegt ist), noch das Humanitäre Völkerrecht oder das internationale Strafrecht verpflichten Israel dazu, Palästinenser aufzunehmen oder ihnen eine Staatsbürgerschaft zu bewilligen.

Da eine solche Verpflichtung nicht besteht, ist es rechtens, wenn Israel beschließt, den Flüchtlingen und deren Nachkommen den Zuzug nicht zu gestatten. Ihre Einbürgerung hätte den Verlust der jüdischen Mehrheit in Israel zur Folge und damit eine Gefährdung seiner stabilen Existenz als jüdischer demokratischer Staat – neben einem palästinensischen Staat. Aus denselben Gründen kann sich Israel weigern, eine massive Immigration von Palästinensern zur Familienzusammenführung zu gestatten. Die Implementierung des „Rechts“ auf Rückkehr könnte sehr gut dazu führen, dass eine Lösung des Konflikts unmöglich würde, die es beiden Völkern gestatten würden, in zwei Staaten in Unabhängigkeit, Frieden und Würde zu leben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sehr schwer ist, Bevölkerungen zu integrieren, die durch gewaltsame und ausgedehnte Konflikte getrennt wurden.

Eine vergleichend-historische Analyse bringt eben dies zutage. Die Betrachtung einer Reihe historischer ethnischer Konflikte zeigt, dass es in der Regel zu bevorzugen ist, nach einer faktischen ethnischen Trennung eine Lösung zu implementieren, bei der diese Trennung beibehalten wird. Die Reintegration von Bevölkerungen, die gewaltsam getrennt wurden, erweist sich oft als nicht möglich. So wurde den Flüchtlingen des Bosnienkrieges im Dayton-Abkommen ein Recht auf Rückkehr in ihr Heimatland eingeräumt. In der Realität ist allerdings die Rückkehr bis heute durch zahlreiche Hindernisse behindert. Dies schließt ethnische Animositäten und schwerwiegende Fälle von Gewalt mit ein.

Die internationale Anerkennung dessen, dass eine politische Lösung oder ein Konfliktmanagement effektiver ist als die Anerkennung des Rückkehrrechts von Flüchtlingen, wird auch durch eine neue Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs bestätigt. Das Gericht hat Klagen griechischer Flüchtlinge abgewiesen, die 1974 aus Nordzypern vertrieben worden waren und auf Rückkehr in ihre Häuser geklagt hatten.

Die Tatsache, dass palästinensische Flüchtlinge so behandelt werden, wie sie behandelt werden, ist lediglich auf politische Erwägungen zurückzuführen. Die israelische Position in dieser Frage ist dagegen juristisch voll gerechtfertigt.

Ruth Gavison ist Trägerin des Israel-Preises, Rechtsprofessorin und Präsidentin des Metzillah Centers.

Yaffa Zilbershats ist eine Autorität auf dem Gebiet des internationalen Rechts und des Verfassungsrechts und Vizepräsidentin der Bar-Ilan Universität.

Nimra Goren-Amitai forscht an der Bar-Ilan Universität.

Die auf dem Blog veröffentlichten Kommentare geben nicht grundsätzlich den Standpunkt der israelischen Regierung wieder, sondern bieten einen Einblick in die politische Diskussion in Israel.

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