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Einigung im Fall Khader Adnan erzielt

21. Februar 2012 · 1 Kommentar · Allgemein

 

Im Fall des Terroristen Khader Adnan, der sich seit dem 17. Dezember 2011 in Administrativhaft und seit dem 18. Dezember in Hungerstreik befand, ist eine Einigung erzielt worden.

Das Justizministerium (Foto: GPO)

Adnan wird der Einigung zwischen ihm und der Staatsanwaltschaft zufolge in dem Fall nicht in Berufung gehen bzw. diese zurückziehen. Der Staat Israel teilt mit, dass er auf Ratschlag des Rechtsberaters der Regierung bereit ist, auf einen Antrag auf Verlängerung der Administrativhaft zu verzichten und die Tage, an denen Adnan zum Verhör festgehalten wurde, auf die Administrativhaft anzurechnen.

Adnan wird Mitte April freigelassen und hat auf diese Nachricht hin seinen Hungerstreik beendet. 

Bedingung für die tatsächliche Freilassung ist, dass keine zusätzlichen Ermittlungsergebnisse bekannt werden, die in seinem Fall von Belang sein könnten.

Die Administrativhaft ist ein bei akuter Gefährdung durch Terrorverdächtige auch in anderen demokratischen Staaten angewandtes Mittel. So kennen etwa Großbritannien und die USA die Administrativhaft.

Hintergrund: Khader Adnan

Adnan ist aktives und hochrangiges Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Jihad“.

Er wurde im Jahr 2000 zum ersten Mal durch palästinensische Sicherheitskräfte festgenommen, nachdem er bei einem Besuch des damaligen französischen Ministerpräsidenten Lionel Jospin an der Bir Zeit-Universität randaliert hatte. Jospin hatte bei seinem Besuch die Anschläge der libanesischen Terrororganisation Hisbollah als „Terror“ bezeichnet. Die palästinensischen Sicherheitskräfte machten Adnan dafür verantwortlich, dass Jospin an der Universität mit Steinen und Eiern beworfen und seine Delegation angegriffen worden war. Er wurde für zwei Wochen eingesperrt und freigelassen, nachdem er in Hungerstreik getreten war.

In den folgenden Jahren wurde Adnan immer wieder von den palästinensischen Sicherheitskräften festgenommen, das letzte Mal im Jahr 2010. In dem Jahr wurde er nach zwölf Tagen Haft freigelassen – erneut, weil er in Hungerstreik getreten war.

Auch am Tag nach seiner Festnahme durch die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte am 17. Dezember 2011 trat Adnan in Hungerstreik.

Während seiner Haft erhielt Adnan Besuch von seiner Familie, außerdem traf er mit Vertretern des Roten Kreuzes, einem Geistlichen und zwei Knessetabgeordneten zusammen. Des Weiteren  wurde er durch Mitglieder der Organisation „Ärzte für Menschenrechte“ ärztlich behandelt.

Der „Islamische Jihad“

Der „Islamische Jihad“ ist eine fundamentalistische islamistische Terrororganisation mit dem Ziel der Errichtung eines „Islamischen Kalifats“. Nach Auffassung der Organisation ist die „Befreiung Palästinas“ der erste Schritt auf dem Weg zur „Islamischen Erlösung“. Um dies zu erreichen, bedient sie sich des „Jihad“ und Terroranschlägen gegen Israel.

Der „Islamische Jihad“ gilt als die dem Iran am nächsten stehende palästinensische Terrororganisation und wird beinahe ausschließlich von ihm finanziert. Die Organisation wird von vielen Staaten, darunter die Europäische Union, die USA, Großbritannien und Japan, als Terrororganisation eingestuft.

Der „Islamische Jihad“ wurde bereits in den 1980er Jahren gegründet und verübte damals bereits Anschläge. Nach der Unterzeichnung der Osloer Verträge, die er ablehnte, begann der „Islamische Jihad“ Selbstmordattentate durchzuführen. Auch während der Zweiten Intifada war die Organisation für zahlreiche Attentate mit Dutzenden Toten und Hunderten Verletzten verantwortlich.

In den letzten Jahren ist es Israel gelungen, die Organisation zu schwächen. Obwohl immer wieder Pläne für Selbstmordattentate aufgedeckt werden, können diese in der Regel verhindert werden. Die Aktivitäten des „Islamischen Jihad“ konzentrieren sich zurzeit auf den Beschuss israelischen Gebiets, unter anderem ist die Organisation im Besitz von Grad-Raketen, die sie regelmäßig auf die Stadt Ashkelon abfeuert.

(Amt des Ministerpräsidenten, 21.02.12)

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Ein Kommentar bisher ↓

  • Shimshon Bar-Yehuda

    Sollte es auch den selbstberufenen Ankägern Israels mißfallen, Israel hat sich wieder als Rechtsstaat erwiesen. Ein Terrorverdächtiger hat die Justiz angerufen, obgleich der Generalstaatsanwalt bereits sine ira et studio alle Verdachtsmomente auf das genaueste prüfte. Da diese Prüfung ein weniger als eindeutiges Bild ergab, entschied sich der Generalstaatsanwalt für die vorläufige Einstellung des Verfahrens.

    Es war also alles wieder einmal nur der berühmte Sturm im Wasserglas. Die polemische Frage, wen die Opfer der Attacken des Islamischen Dschihads anrufen können, verkneifen wir uns ob ihrer Gegenstandslosigkeit. Eines bleibt jedoch klar, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gilt für Israel. Der hohe Preis dieses Prinzips wird bei jedem Raketenangriff auf Israel jedermann, der es nur sehen will, vor Augen geführt.

    Die israelische Demokratie zahlt den Blutzoll ihrer Freiheit und Rechtsstaatlichkeit, die auch denen nutzt, deren Haß so schrankenlos ist, daß er die Vernichtung dieses kleinen Staates anstrebt.

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