Botschaft des Staates Israel in Berlin

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Israelische Innovationskraft im Kampf gegen Corona

16. März 2020 · Allgemein

Während sich der Ausbruch des Corona Virus weiterhin weltweit ausweitet, was zu einer PHEIC-Erklärung (Public Health Emergency of International Concern) und einer globalen Panik führt, leistet die israelische Innovationskraft ihren Beitrag zur Bekämpfung des Virus und seiner gefährlichen Verbreitung. Es ist kein Geheimnis, dass die Welt in solchen Situationen nach charakteristischen innovativen Lösungen in Israel sucht, und auch in diesem Fall ist es nicht anders.

Im Folgenden stellen wir einige der Beiträge Israels vor und zeigen, welchen Einfluss sie auf die Verringerung und Verminderung der Auswirkungen des Virus haben:

Israelische Innovationskraft ergreift die Initiative

Als das Chaim Sheba Medical Center in Tel Hashomer, dem größten medizinischen Zentrum im Nahen Osten, in dem das ARC-Innovationszentrum (ARC = Anesthesia and Respiratory Care) untergebracht ist, erfuhr, dass betroffene Reisende des Kreuzfahrtschiffs Diamond Princess in ihre Einrichtung geschickt werden würden, wandte es sich an die ARC-Telemedizin-Startups, um herauszufinden, ob sie ihre Technologien, darunter TytoCare, Datos, Uniper, EarlySense und BioBeat, testen wollten.

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Innovationskraft in Israel

Als sich das Virus weltweit auszubreiten begann, passte sich die israelische Innovationskraft der Realität an. Das gilt zum Beispiel für eine antivirale Seife, Soapy, und eine automatische Handreinigungs-Mikrostation, die bereits in vielen Ländern eingesetzt wird. Sie hat bewiesen, dass ein spezieller pflanzlicher Inhaltsstoff, der ebenfalls in Israel hergestellt wird, in Verbindung mit den Fähigkeiten der Maschine ein Virus tötet, das resistenter ist als Corona.

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Vorbeugende israelische Neuerungen

Das Israel Institut für biologische Forschung (The Israel Institute for Biological Research), ein staatliches Forschungsinstitut, dessen Fähigkeiten, wissenschaftliche Errungenschaften sowie jahrzehntelange Forschung und Entwicklung zu nationalen und internationalen Ansehen sowie namhaften Kollaborationen geführt haben, arbeitet im Kampf gegen das Coronavirus mit Dyadic International zusammen, einem globalen biotechnologischen Unternehmen.

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Das MIGAL Galilee Forschungsinstitut hat unverzüglich die Neu-Darlegung eines Impfstoffs begonnen, das sie im Laufe der vergangenen 4 Jahren gegen die Vogelgrippe entwickelten. Der Prototyp-Impfstoff, der bereits Gegenstand erfolgreicher Versuche am Menschen und behördlicher Vorschriften ist, könnte in Kürze auf den Weg gebracht werden, obwohl der Vorgang mindestens ein oder zwei Jahre dauern könnte. Nichtsdestotrotz ist die Bestrebung sinnbildlich für Israels Anpackmentalität in Zeiten des Krisenmanagements. 

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Des Weiteren gibt es eine bewährte Schnelldiagnosetechnologie die von der Bar-Ilan Universität entwickelt wurde, die von dem amerikanisch-israelischen Unternehmen MagBiosense genutzt wird, um ein Gerät für eine schnelle Vor-Ort-Diagnose zu entwickeln. Während die bereits vorhandenen Methoden zur Diagnose von COVID-19 eine Stunde dauern, setzt diese Technologie – durch die Nutzung einer Kombination aus optischen und magnetischen Partikeln – die Diagnosezeit auf 15 Minuten herab. Dies erlaubt dem Diagnosegerät in kürzester Zeit 100 Proben von potentiell infizierten Patienten auszuwerten. 

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Corona hacken

In der letzten Februarwoche organisierte das ARC einen Corona Hackthon für den sich innerhalb von 24 Stunden 25 Teilnehmer*innen registrierten. Die vorgeschlagenen Lösungen variierten von Impfungen über Therapeutika bis hin zu Fernüberwachungstechnologien. Es ist zu hoffen, dass die von Shebas Isolationsstation generierte, riesige Anzahl an Patientendaten dazu führen wird, dass eine Vorhersage darüber möglich ist, bei welchen der dem Coronavirus ausgesetzten Patienten sich die Krankheit zu COVID-19 entwickelt und welche schwerwiegender ist

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Adenauer und Ben Gurion – eine historische Begegnung vor 60 Jahren

16. März 2020 · Allgemein

Am 14. März 1960 begegneten sich im Hotel Waldorf Astoria in New York der damalige Bundeskanzler, Konrad Adenauer, und der damalige Ministerpräsident des Staates Israel, David Ben Gurion erstmals persönlich. 

Bei diesem historischen Aufeinandertreffen der beiden Staatsmänner, die sich zur Aufgabe machten, eine zunächst pragmatische Annäherung zwischen Deutschland und Israel nach der Zäsur der Shoah einzuleiten, hatte sich noch nicht absehen lassen können, ob und wann es auch diplomatische Beziehungen zwischen beiden Ländern würde  geben können. Wenn auch die Zeit für volle diplomatische Beziehungen noch nicht reif war, wurde bei dem sogenannten „Waldorf-Astoria-Gespräch“ über wirtschaftliche Hilfe für Israel sowie Unterstützung auf dem Gebiet der Sicherheit gesprochen.

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Foto: GPO. Konrad Adenauer mit David Ben Gurion in seiner Bibliothek im Kibbutz Sde Boker 1966

Tatsächlich jedoch entwickelte sich eine Verbundenheit zwischen Ben Gurion und Adenauer, die das Fundament für die deutsch-israelischen Beziehungen wurde.

Die letzte persönliche Begegnung fand im Jahr 1966 statt, als beide keine Regierungschefs mehr waren. Konrad Adenauer besuchte David Ben Gurion im Rahmen seiner Israelreise im Kibbutz Sde Boker (siehe auch Bilanz einer Reise).

In den ersten Jahren der Annäherung der beiden Staaten, der beiden Völker, wurde nicht zuletzt wegen der außergewöhnlichen Persönlichkeiten von Adenauer und Ben Gurion Erstaunliches, in der Menschheitsgeschichte Beispielloses, erreicht. Es besteht bis heute ein gemeinsamer Imperativ, diese Erfolge herauszustellen und an der Stärkung dieses einzigartigen Bundes, seiner Erweiterung und Vertiefung zu arbeiten.

Anlässlich des 60. Jubiläums dieser Begegnung und dem 55. Jubiläum der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und Israel #IL55DE hat Dr. Michael Borchardt (Konrad-Adenauer-Stiftung) ein Buch verfasst, welches gesammelte unterschiedliche Perspektiven, Einblicke und Anekdoten aus dem Umfeld der beiden Regierungschefs unter dem Titel „Eine unmögliche Freundschaft“ zusammenstellt.

Lesen Sie hier eine Buchrezension von Deutschlandfunk Kultur


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COVID-19: Änderung der Arbeitsweise der Konsularabteilung

11. März 2020 · Allgemein

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus und im Zuge der Maßnahmen, die der Staat Israel getroffen hat, ändert sich die Arbeitsweise der Konsularabteilung wie folgt (Stand 30.3.2020):

1. Die Konsularabteilung empfängt grundsätzlich keine Besucher – außer in Notfällen und auch dann nur bei vorheriger telefonischer Absprache.

Aus diesem Grund wurde die Möglichkeit der elektronischen Terminvereinbarung von der Website entfernt.

2. Anträge für Touristen-Visa werden nicht bearbeitet. Alle anderen Visaanträge werden ausschließlich postalisch beantwortet und nur bei gleichzeitiger Verpflichtung des Antragstellers zur 14-tägigen häuslichen Quarantäne. Das Formular dafür kann hier heruntergeladen werden.

3. Es ist möglich, den Großteil der konsularischen Dienstleistungen für israelische Staatsbürger postalisch abzuwickeln, wie auf unserer Website in den verschiedenen Bereichen beschrieben. Bei Vorgängen, für die eine persönliche Anwesenheit zwingend ist, und die auf Grund eines Notfalls nicht verschoben werden können, muss vorab telefonisch ein Termin vereinbart werden.

4. Notarielle Beglaubigungen können mit Hilfe privater Notare erledigt werden und mit einer Apostille verifiziert werden. In dringenden Fällen, bei denen dies nicht möglich ist, muss vorab telefonisch ein Termin in der Konsularabteilung vereinbart werden.

5. Die Konsularabteilung kann unter folgenden E-Mail-Adressen kontaktiert werden:

Israelische Staatsangehörige: consul-asst2@berlin.mfa.gov.il

Nicht-israelische Staatsangehörige: consular1@berlin.mfa.gov.il

Wir haben die telefonischen Sprechzeiten erweitert:

Montag bis Donnerstag: 10-13 Uhr und 14-15 Uhr

Tel. 030-89045511

Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

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COVID-19: Einreisebestimmungen für Reisende aus allen Ländern

5. März 2020 · Allgemein

Zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus) in Israel hat das israelische Gesundheitsministerium folgende Richtlinien veröffentlicht (Stand 9.3.2020):

1. Alle ausländischen Reisenden, die an einem internationalen Grenzübergang nach Israel ankommen, dürfen nach Israel einreisen, sofern sie nachweislich in der Lage sind, in Israel eine 14-tägige häusliche Quarantäne anzutreten. Dazu muss das verlinkte Formular ausgefüllt auf Englisch oder Hebräisch mit einer Kopie des Reisepasses, Angaben zum Grund der Reise und zum Flugplan (alle Flugnummern, Flugzeiten und Namen der Flughäfen, Dauer der Reise) an die Konsularabteilung der israelischen Botschaft in Berlin geschickt werden. Für die Beantwortung sollten mindestens 8 Werktage eingeplant werden. Diese Maßnahme tritt am 12. März 2020 (Donnerstag) um 19 Uhr MEZ in Kraft.  

2. Alle israelischen Staatsbürger, die egal aus welchem Land nach Israel zurückkehren, müssen sofort nach ihrer Rückkehr eine 14-tägige häusliche Quarantäne antreten. Diese Maßnahme tritt am 9. März 2020 (Montag) um 19 Uhr MEZ in Kraft.

3. Touristen, die sich derzeit in Israel aufhalten, wird Zeit gegeben, ihre Ausreise aus Israel in den kommenden Tagen zu organisieren. Bis zu ihrer Ausreise müssen folgende Regeln beachtet werden:

• Sollten Sie Krankheitssymptome bei sich feststellen, kontaktieren Sie unverzüglich Israels nationalen Rettungsdienst Magen David Adom unter der Nummer 101.

• Achten Sie auf persönliche Hygiene und Sauberkeit.

• Meiden Sie große Menschenmengen so gut es geht.

• Bedenken Sie, dass es nicht möglich ist, in ein Nachbarland auszureisen und wieder nach Israel einzureisen.

• Dokumentieren Sie, wo Sie sich überall in Israel aufgehalten haben.

4. Jeder, der in den vergangenen 14 Tagen aus dem Ausland nach Israel zurückgekehrt ist und sich nicht auf Grund der Richtlinien des Gesundheitsministeriums in häusliche Quarantäne begeben musste, muss dies auch weiterhin nicht verpflichtend tun. Sollten Sie jedoch Krankheitssymptome bei sich feststellen, sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben und Magen David Adom für weitere Anweisungen zu kontaktieren.

5. Jeder, der sich gegenwärtig bereits auf Grund vorheriger Richtlinien des Gesundheitsministeriums in häuslicher Quarantäne befindet, muss die Quarantäne bis zur Vollendung von 14 Tagen nach Einreise nach Israel zu Ende führen.   

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Reaktion des Staates Israel auf den Bericht der Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats vom 18. März 2019

22. März 2019 · Hamas, UN

Jerusalem, 21. März 2019

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Am 18. März 2019 veröffentlichte die Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats ihren Bericht bezüglich der Ereignisse an der Grenze zum Gazastreifen.

Eine erste Überprüfung des Berichts gibt Anlass zur Sorge im Hinblick auf die sachliche und rechtliche Analyse der Kommission, ihre Methoden und auf eine klare politische Voreingenommenheit gegenüber Israel.

Viele dieser Mängel waren bereits im ersten Bericht von Februar dieses Jahres zu erkennen. Während Israel noch eine tiefgehende Überprüfung des Berichtes vornimmt, beziehen sich die folgenden Anmerkungen auf die schon jetzt klar ersichtlichen Beobachtungen.

Die Kommission ignoriert Schlüsselfaktoren für die Ereignisse am Grenzzaun, vor allem die eindeutige und dokumentierte Beteiligung der Hamas von Anfang an. Des Weiteren werden  das Wesen und die Ausmaße der gewalttätigen und bewaffneten Attacken und die raele Bedrohung, welche diese für die israelische Zivilbevölkerung und die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) darstellen, nicht berücksichtigt.

Die Kommission irrt sich zudem in ihrer rechtlichen Analyse. Weder die rechtliche Position Israels noch die begründete Entscheidung des Obersten Gerichthofes Israels bezüglich der Ereignisse werden richtig eingeschätzt und einbezogen. Die Kommission trifft unfundierte Aussagen und stützt sich auf unverbindliche Quellen.

Auch die Methodik der Kommission ist fehlerhaft, und es zeigt sich, dass sie eindeutig nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, sich an international anerkannte Untersuchungsmethoden zu halten. So akzeptiert die Kommission beispielsweise, scheinbar fraglos die von der Hamas bereitgestellten Informationen und nimmt keine eigene Analyse der verschiedenen Quellen und der Ereignisse selbst vor. Gleichzeitig ignoriert die Kommission relevante Informationen, die von Israel im Laufe des Jahres 2018 veröffentlicht wurden. Ebenso versäumt es die Kommission, die israelischen Untersuchungsstrukturen bei Vorwürfen wegen Fehlverhaltens der IDF korrekt zu bewerten.

Die Kommission gibt stattdessen haltlose Behauptungen anderer Parteien unkommentiert wieder. Somit zeigt sie eine völlige Missachtung der Rechtsordnung des Staates Israel.

Diese Versäumnisse führen zu klaren Fehlern, sowohl in Bezug auf den Sachverhalt als auch auf das internationale Recht. Viele der Mängel des Berichtes wurden bereits von unabhängigen Militär- und Rechtsexperten öffentlich dargestellt.

Diese Mängel sind eindeutig eine direkte Folge des Fehlens einschlägiger Erfahrungen der Kommissionsmitglieder. Keines der Mitglieder verfügt über Sachverstand zur Rechtslage innerhalb bewaffneter Konflikte oder über Erfahrung in militärischen und polizeilichen Fragen. Auch besitzt keines der Kommissionsmitglieder eine vorherige Expertise im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Israel und palästinensischen bewaffneten Gruppen, ein Kommissionsmitglied ist sogar Staatsangehöriger eines Landes, welches keine diplomatischen Beziehungen zu Israel unterhält.

Die Kommission stellte keine öffentlichen Informationen über die Einbeziehung eines Militärberaters zur Verfügung, beziehungsweise über die Erfahrung oder das Fachwissen eines solchen Beraters, beziehungsweise in welchem Umfang ein solcher Berater eingesetzt wurde. Tatsächlich haben unabhängige Militärexperten, die zuvor ausgesagt und mit der Kommission korrespondiert haben, erklärt, dass die Kommission nicht einmal mit einem Experten für Militärangelegenheiten oder Strafverfolgung gesprochen habe.

Diese Mängel sind auch das Ergebnis einer klaren Voreingenommenheit gegenüber Israel, wie das Mandat zeigt, welches der Kommission vom UN-Menschenrechtsrat erteilt wurde. Das von der Kommission angeordnete Mandat, die „militärischen Angriffe Israels“ auf die „zivilen Proteste“ zu untersuchen, beeinflusste eindeutig die Arbeit der Kommission und wirkte sich direkt auf ihre Ergebnisse aus. Diese Voreingenommenheit spiegelt sich im gesamten Bericht der Kommission wider, in der Zurückweisung der von Israel veröffentlichten Erklärungen und Beweise und in der bedingungslosen Übernahme von Forderungen der Hamas und anderer palästinensischer Gruppen im Gazastreifen.

Am deutlichsten zeigt sich diese Voreingenommenheit in dem absoluten Versagen der Kommission, Empfehlungen bezüglich der Hamas gerichtet auszusprechen. Sie versäumt es, der Hamas zu empfehlen, damit aufzuhören, Frauen, Kinder und andere Personen zur Sabotage des Grenzzauns zu schicken um dort als Schutzschilde für bewaffnete Angriffe zu missbraucht zu werden. Sie versäumt es, der Hamas zu empfehlen, damit aufzuhören, Militante – als Zivilisten getarnt – an den Grenzzaun zu mobilisieren. Sie versäumt es, der Hamas zu empfehlen, damit aufzuhören, explosive Ballons nach Israel zu schicken, als zivile Objekte getarnte Sprengsätze am Grenzzaun zu platzieren, Granaten und andere Sprengstoffe zum Zwecke des Angriffs auf IDF-Kräfte zu liefern.

Wenn die Kommission ernsthaft einen objektiven Bericht hätte vorlegen wollen, der zur Förderung der Menschenrechte und der Sicherheit des Einzelnen beiträgt, hätte die Kommission die Hamas auffordern müssen, im Rahmen dieser Ereignisse Maßnahmen zu ergreifen. Vielmehr wird der Bericht der Kommission nur dazu dienen, den Missbrauch der Zivilbevölkerung durch die Hamas für die Angriffe auf Israel zu fördern und die Gefahr für die Zivilbevölkerung auf beiden Seiten für den Jahrestag dieser Ereignisse am 30. März 2019 zu erhöhen.  

Aufgrund all dieser dargelegten Mängel ist der Bericht für alle Parteien oder Personen, die eine objektive und professionelle Analyse der Vorgänge am Grenzzaun zum Gazastreifen vornehmen möchten, von geringem Wert.

Trotzdem hat Israel in der Vergangenheit gezeigt, dass es gewillt ist, jegliches Material in Bezug auf sein Vorgehen und individuelle Vorfälle zu sichten und darauf zu reagieren, und dass es aktiv nach solchen Informationen suchte. Auch hier durchsucht Israel den Bericht nach relevanten und glaubwürden Informationen, um diese für einen Erkenntnisprozess zu verwenden und um Ermittlungen in individuellen Vorfällen einzuleiten. Dies ist Teil der fortlaufenden Bemühungen der IDF, stets die eigenen Vorgänge zu beobachten und mögliche Lektionen zu evaluieren sowie Vorwürfen oder dem Verdacht auf Fehlverhalten nachzugehen.

Hierbei muss beachtet werden, dass die IDF ihr Vorgehen überprüft, ohne Berichte von internationalen Organisationen abzuwarten oder sich auf diese zu verlassen.
Wie von den IDF wiederholt festgestellt, wurde der Prozess zur Untersuchung einzelner Vorfälle unmittelbar nach Beginn der Ereignisse Anfang 2018 eingeleitet und bestand lange bevor die Kommission Ende 2018 ihre Arbeit aufnahm. Dies beinhaltete die Bereitstellung von weit über einhundert Vorfällen für Untersuchungen und Ermittlungen, einschließlich einer Reihe von strafrechtlichen Ermittlungen, all dies vor der Veröffentlichung des ersten Berichts im Februar 2019. Wie ebenfalls angemerkt, wird das Vorgehen der IDF sowohl innerhalb der IDF, als auch von anderen staatlichen Stellen ständig überprüft und war in diesem Fall im April 2018 ebenfalls Gegenstand einer Petition beim Obersten Gerichtshof im April 2018.

Der größte Beleg für die schädlichen Auswirkungen dieses Berichts auf den Schutz der Menschenrechte ist der Fakt, dass die Hamas den Bericht öffentlich begrüßt hat. Dies steht in deutlichem Gegensatz zu der substantiellen Kritik, die bereits von unabhängigen Militär- und Rechtsexperten zu diesem Bericht geäußert wurde, und deutet darauf hin, dass die Kommission ihr Mandat zur Förderung der Menschenrechte verfehlt hat.



Weitere Informationen

Informationen, Belege und Hintergründe sowie Israels Position zu den Geschehnissen am Grenzzaun zum Gazastreifen, einschließlich der Ziele und des Vorgehens der Terrororganisation Hamas, des Verhaltens und rechtliche Aspekte des Vorgehens  der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) sowie der Art und Weise der Untersuchung von mutmaßlichem Fehlverhalten finden sich unter:


Gaza Border Events: Questions & Answers

https://www.idf.il/en/minisites/questions-and-answers-concerning-the-violent-riots-and-attacks-occurring-on-the-border-between-gaza-and-israel-during-2018-9/.

The Gaza Border Events – Legal Aspects
https://www.idf.il/en/minisites/questions-and-answers-concerning-the-violent-riots-and-attacks-occurring-on-the-border-between-gaza-and-israel-during-2018-9/gaza-border-events-qa/the-gaza-border-events-legal-aspects/



Dazu empfehlen sich auch die deutschsprachigen Dossiers zur Konfrontationskampagne der Hamas, die im Mai und Juni 2018 von der Botschaft des Staates Israel erstellt wurden:

Hintergrunddossier: Der „Great Return March“ – die Konfrontationskampagne der Hamas gegen Israel (18.5.2018)
https://embassies.gov.il/berlin/AboutIsrael/the-middle-east/naherostendokumente/HINTERGRUND_GreatReturnMarch_Die_Konfrontationskampagne_der_Hamas_180518.pdf


Hamas-Terror gegen Israel: Die Feuerdrachen (15.6.2018)
https://embassies.gov.il/berlin/AboutIsrael/the-middle-east/naherostendokumente/Der_Feuerdrachenterror_der_Hamas_Juni_2018.pdf

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Quellensammlung zu Antisemitismus, israelbezogenem Antisemitismus und Antizionismus

6. September 2018 · Antisemitismus

 

 

Quellensammlung zum Thema Antisemitismus

Schwerpunkt:
Israelbezogener Antisemitismus und Antizionismus

 

Definitionen, politische Ansätze,
pädagogische Materialien & Programme,
Institutionen & NGOs, Studien & Literatur

 

Im Zusammenhang mit der aktuell erstarkten Debatte in Deutschland um die Notwendigkeit der Antisemitismusbekämpfung und vor dem Hintergrund der in Qualität und Quantität besorgniserregenden antisemitischen Vorfälle in Deutschland, die auch israelbezogenen Antisemitismus aufweisen, sowie der Einrichtung von Beauftragten für den Kampf gegen Antisemitismus und die antisemitische Boykottbewegung BDS in Bund und Ländern und der auch vom Bundestag anerkannten internationalen Antisemitismus-Definition der IHRA (International Holocaust Remembrance Alliance), hat die Botschaft des Staates Israel eine Quellensammlung erstellt, die auf Definitionen, politische Ansätze, Institutionen und NGOs, pädagogische Materialien und Programme, Studien und Literatur hinweist, die sich insbesondere mit israelbezogenem Antisemitismus und Antizionismus befassen.


Zum PDF:

Quellensammlung zu Antisemitismus, israelbezogenem Antisemitismus und Antizionismus_26.11.2019

 

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Diese Quellensammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Sie dient zur ersten Orientierung, für die weitergehende Recherche und als Materialsammlung zur u.a. pädagogischen Arbeit zu israelbezogenem Antisemitismus und Antizionismus.

Für die Richtigkeit der Inhalte sind die Herausgeber der Webseiten, Programme und Publikationen verantwortlich.

Diese Liste wird bei Bedarf aktualisiert, daher empfiehlt sich eine Verlinkung zu diesem Blogpost statt zum Dokument.

 

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LGBTIQ* in Israel

20. Juli 2018 · LGBT

Informationen über die LGBTIQ*-Community in Israel

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Hamas-Terror gegen Israel: Die Feuerdrachen

15. Juni 2018 · Gaza, Hamas, Palästinenser, Sicherheit

Am Grenzzaun des Gaza-Streifens zu Israel haben die Aktivisten der Konfrontationskampagne der Terrororganisation Hamas eine neue Methode des Terrors etabliert – die Feuerdrachen.

Neben brennenden Reifen zur Verschleierung von Anschlägen auf die Sicherheitsinstallationen und die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) und von Infiltrationsversuchen auf israelisches Territorium durch bewaffnete Hamas-Kämpfer, wurden vermehrt Drachen und Ballons hergestellt und eingesetzt, die mit immer effektiveren Brand- und Sprengsätzen gegen Israel bestückt waren.

Die Zerstörungskraft dieser Brand- und Sprengsätze wird weithin ignoriert oder unterschätzt.

Der Terror der Hamas zielt auf die Bevölkerung Israels, zu deren Schutz Israel verpflichtet ist und alles unternehmen wird, um den Terror zu bekämpfen.

Lesen Sie hierzu eine kurze Übersicht über den Hintergrund und die Zerstörungskraft der Feuerdrachen der Hamas.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Hintergrunddossier: Der „Great Return March“ – die Konfrontationskampagne der Hamas gegen Israel

18. Mai 2018 · Allgemein, Gaza, Hamas, Terror

Hintergrund: Der „Great Return March“
– die Konfrontationskampagne der Hamas gegen Israel
(18.05.2018)

 

 

Seit dem 30. März 2018 hat die Terrororganisation Hamas eine gewaltvolle Konfrontationskampagne unter dem Namen „Great Return March“ von langer Hand geplant und aktiv die Bevölkerung zu Massenprotesten an zahlreichen Stellen des 57 Kilometer langen Sicherheitszaunes zwischen dem  Gaza-Streifen und Israel mobilisiert.

Zudem haben Hamas-Aktivisten zu Infiltrationsversuchen nach Israel, zu Gewalt und Terror und zum Missbrauch der Zivilbevölkerung als menschliche Schutzschilde aufgerufen.

Desweiteren haben Randalierer mehrfach den humanitären Übergang Kerem Shalom für Waren und Hilfslieferungen in den Gaza-Streifen angegriffen, in Brand gesetzt und zerstört.

Die israelischen Verteidungskräfte (IDF) reagieren entsprechend, um die israelische Bevölkerung vor den Angriffen der Terroristen zu schützen und das massenhafte Eindringen von Anhängern der Hamas zu verhindern.

Der Umzug der US-Botschaft nach Jerusalem wird nur als Vorwand für Terror und Gewalt benutzt.

Der eigentliche Anlass für eine nicht nur breit angelegte Konfrontations- sondern auch PR-Kampagne ist das 70. Jubiläum der Gründung Israels.
Das langfristige Ziel des Terrors ist die Zerstörung Israels, da die Hamas dem jüdischen Staat das Existenzrecht aberkennt.

 

In diesem Dossier finden Sie umfangreiche Fakten und Hintergründe sowie zahlreiche weiterführende Verweise.

 

 Zum Inhalt:

  1. Einführung
  2. Was ist der „Great-Return-March”?
  3. Ziel, Vorbereitung, Strategie und Aktivitäten der Hamas
  4. Reaktion der Israelischen Verteidigungskräfte (IDF)
  5. Jerusalem und der US-Botschaftsumzug als Vorwand
  6. COGAT Hilfslieferungen
  7. Appendix
    A) Der Gaza-Streifen und die Hamas
    B) Hamas-Zitate
    C) Krise in Gaza – der israelische Standpunkt
    D) Stellungnahme Israels zu der UNHRC-Resolution und
    Stellungnahme von Botschafterin Aviva Raz Shechter
    vor dem UNHRC am 18.5.2018
    E) Ein israelischer Reservist berichtet

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Update zur Konfrontationskampagne der Hamas im Gaza-Streifen (6.4.2018)

6. April 2018 · Gaza, Hamas, Palästinenser, Terror

Auch für vergangenen Freitag, den 6. April 2018, kündigte die Hamas eine neue Eskalation der Gewalt an. Durch ihre Kanäle in den sozialen Medien rief sie seit Tagen zuvor Aktivisten dazu auf, Molotow-Cocktails vorzubereiten und Autoreifen zum Verbrennen zu sammeln. Sie rief zusätzlich dazu auf, dass große Menschenmengen zum Grenzzaun marschieren und dass Scharfschützen auf IDF-Soldaten feuern sollten.

Die gegenwärtige Konfrontation am Grenzzaun zwischen Hamas-Kämpfern und Israel, die am  Freitag, den 30. März 2018, begann (- lesen Sie hier den Blogbeitrag vom 31.3.18 – ) und bis zum 15. Mai 2018 andauern soll, ist ein von der Hamas geplanter und initiierter, gewalttätiger Angriff gegen Israel mit dem Ziel, den Zaun zu durchbrechen und israelisches Territorium zu infiltrieren.

Lesen Sie hier eine Zusammenfassung zu den Entwicklungen rund um die Unruhen am 6. April. 

[Ganzer Artikel →]

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