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Reaktion des Staates Israel auf den Bericht der Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats vom 18. März 2019

22. März 2019 · Keine Kommentare · Hamas, UN

Jerusalem, 21. März 2019

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Am 18. März 2019 veröffentlichte die Untersuchungskommission des UN-Menschenrechtsrats ihren Bericht bezüglich der Ereignisse an der Grenze zum Gazastreifen.

Eine erste Überprüfung des Berichts gibt Anlass zur Sorge im Hinblick auf die sachliche und rechtliche Analyse der Kommission, ihre Methoden und auf eine klare politische Voreingenommenheit gegenüber Israel.

Viele dieser Mängel waren bereits im ersten Bericht von Februar dieses Jahres zu erkennen. Während Israel noch eine tiefgehende Überprüfung des Berichtes vornimmt, beziehen sich die folgenden Anmerkungen auf die schon jetzt klar ersichtlichen Beobachtungen.

Die Kommission ignoriert Schlüsselfaktoren für die Ereignisse am Grenzzaun, vor allem die eindeutige und dokumentierte Beteiligung der Hamas von Anfang an. Des Weiteren werden  das Wesen und die Ausmaße der gewalttätigen und bewaffneten Attacken und die raele Bedrohung, welche diese für die israelische Zivilbevölkerung und die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) darstellen, nicht berücksichtigt.

Die Kommission irrt sich zudem in ihrer rechtlichen Analyse. Weder die rechtliche Position Israels noch die begründete Entscheidung des Obersten Gerichthofes Israels bezüglich der Ereignisse werden richtig eingeschätzt und einbezogen. Die Kommission trifft unfundierte Aussagen und stützt sich auf unverbindliche Quellen.

Auch die Methodik der Kommission ist fehlerhaft, und es zeigt sich, dass sie eindeutig nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, sich an international anerkannte Untersuchungsmethoden zu halten. So akzeptiert die Kommission beispielsweise, scheinbar fraglos die von der Hamas bereitgestellten Informationen und nimmt keine eigene Analyse der verschiedenen Quellen und der Ereignisse selbst vor. Gleichzeitig ignoriert die Kommission relevante Informationen, die von Israel im Laufe des Jahres 2018 veröffentlicht wurden. Ebenso versäumt es die Kommission, die israelischen Untersuchungsstrukturen bei Vorwürfen wegen Fehlverhaltens der IDF korrekt zu bewerten.

Die Kommission gibt stattdessen haltlose Behauptungen anderer Parteien unkommentiert wieder. Somit zeigt sie eine völlige Missachtung der Rechtsordnung des Staates Israel.

Diese Versäumnisse führen zu klaren Fehlern, sowohl in Bezug auf den Sachverhalt als auch auf das internationale Recht. Viele der Mängel des Berichtes wurden bereits von unabhängigen Militär- und Rechtsexperten öffentlich dargestellt.

Diese Mängel sind eindeutig eine direkte Folge des Fehlens einschlägiger Erfahrungen der Kommissionsmitglieder. Keines der Mitglieder verfügt über Sachverstand zur Rechtslage innerhalb bewaffneter Konflikte oder über Erfahrung in militärischen und polizeilichen Fragen. Auch besitzt keines der Kommissionsmitglieder eine vorherige Expertise im Zusammenhang mit dem Konflikt zwischen Israel und palästinensischen bewaffneten Gruppen, ein Kommissionsmitglied ist sogar Staatsangehöriger eines Landes, welches keine diplomatischen Beziehungen zu Israel unterhält.

Die Kommission stellte keine öffentlichen Informationen über die Einbeziehung eines Militärberaters zur Verfügung, beziehungsweise über die Erfahrung oder das Fachwissen eines solchen Beraters, beziehungsweise in welchem Umfang ein solcher Berater eingesetzt wurde. Tatsächlich haben unabhängige Militärexperten, die zuvor ausgesagt und mit der Kommission korrespondiert haben, erklärt, dass die Kommission nicht einmal mit einem Experten für Militärangelegenheiten oder Strafverfolgung gesprochen habe.

Diese Mängel sind auch das Ergebnis einer klaren Voreingenommenheit gegenüber Israel, wie das Mandat zeigt, welches der Kommission vom UN-Menschenrechtsrat erteilt wurde. Das von der Kommission angeordnete Mandat, die „militärischen Angriffe Israels“ auf die „zivilen Proteste“ zu untersuchen, beeinflusste eindeutig die Arbeit der Kommission und wirkte sich direkt auf ihre Ergebnisse aus. Diese Voreingenommenheit spiegelt sich im gesamten Bericht der Kommission wider, in der Zurückweisung der von Israel veröffentlichten Erklärungen und Beweise und in der bedingungslosen Übernahme von Forderungen der Hamas und anderer palästinensischer Gruppen im Gazastreifen.

Am deutlichsten zeigt sich diese Voreingenommenheit in dem absoluten Versagen der Kommission, Empfehlungen bezüglich der Hamas gerichtet auszusprechen. Sie versäumt es, der Hamas zu empfehlen, damit aufzuhören, Frauen, Kinder und andere Personen zur Sabotage des Grenzzauns zu schicken um dort als Schutzschilde für bewaffnete Angriffe zu missbraucht zu werden. Sie versäumt es, der Hamas zu empfehlen, damit aufzuhören, Militante – als Zivilisten getarnt – an den Grenzzaun zu mobilisieren. Sie versäumt es, der Hamas zu empfehlen, damit aufzuhören, explosive Ballons nach Israel zu schicken, als zivile Objekte getarnte Sprengsätze am Grenzzaun zu platzieren, Granaten und andere Sprengstoffe zum Zwecke des Angriffs auf IDF-Kräfte zu liefern.

Wenn die Kommission ernsthaft einen objektiven Bericht hätte vorlegen wollen, der zur Förderung der Menschenrechte und der Sicherheit des Einzelnen beiträgt, hätte die Kommission die Hamas auffordern müssen, im Rahmen dieser Ereignisse Maßnahmen zu ergreifen. Vielmehr wird der Bericht der Kommission nur dazu dienen, den Missbrauch der Zivilbevölkerung durch die Hamas für die Angriffe auf Israel zu fördern und die Gefahr für die Zivilbevölkerung auf beiden Seiten für den Jahrestag dieser Ereignisse am 30. März 2019 zu erhöhen.  

Aufgrund all dieser dargelegten Mängel ist der Bericht für alle Parteien oder Personen, die eine objektive und professionelle Analyse der Vorgänge am Grenzzaun zum Gazastreifen vornehmen möchten, von geringem Wert.

Trotzdem hat Israel in der Vergangenheit gezeigt, dass es gewillt ist, jegliches Material in Bezug auf sein Vorgehen und individuelle Vorfälle zu sichten und darauf zu reagieren, und dass es aktiv nach solchen Informationen suchte. Auch hier durchsucht Israel den Bericht nach relevanten und glaubwürden Informationen, um diese für einen Erkenntnisprozess zu verwenden und um Ermittlungen in individuellen Vorfällen einzuleiten. Dies ist Teil der fortlaufenden Bemühungen der IDF, stets die eigenen Vorgänge zu beobachten und mögliche Lektionen zu evaluieren sowie Vorwürfen oder dem Verdacht auf Fehlverhalten nachzugehen.

Hierbei muss beachtet werden, dass die IDF ihr Vorgehen überprüft, ohne Berichte von internationalen Organisationen abzuwarten oder sich auf diese zu verlassen.
Wie von den IDF wiederholt festgestellt, wurde der Prozess zur Untersuchung einzelner Vorfälle unmittelbar nach Beginn der Ereignisse Anfang 2018 eingeleitet und bestand lange bevor die Kommission Ende 2018 ihre Arbeit aufnahm. Dies beinhaltete die Bereitstellung von weit über einhundert Vorfällen für Untersuchungen und Ermittlungen, einschließlich einer Reihe von strafrechtlichen Ermittlungen, all dies vor der Veröffentlichung des ersten Berichts im Februar 2019. Wie ebenfalls angemerkt, wird das Vorgehen der IDF sowohl innerhalb der IDF, als auch von anderen staatlichen Stellen ständig überprüft und war in diesem Fall im April 2018 ebenfalls Gegenstand einer Petition beim Obersten Gerichtshof im April 2018.

Der größte Beleg für die schädlichen Auswirkungen dieses Berichts auf den Schutz der Menschenrechte ist der Fakt, dass die Hamas den Bericht öffentlich begrüßt hat. Dies steht in deutlichem Gegensatz zu der substantiellen Kritik, die bereits von unabhängigen Militär- und Rechtsexperten zu diesem Bericht geäußert wurde, und deutet darauf hin, dass die Kommission ihr Mandat zur Förderung der Menschenrechte verfehlt hat.



Weitere Informationen

Informationen, Belege und Hintergründe sowie Israels Position zu den Geschehnissen am Grenzzaun zum Gazastreifen, einschließlich der Ziele und des Vorgehens der Terrororganisation Hamas, des Verhaltens und rechtliche Aspekte des Vorgehens  der Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) sowie der Art und Weise der Untersuchung von mutmaßlichem Fehlverhalten finden sich unter:


Gaza Border Events: Questions & Answers

https://www.idf.il/en/minisites/questions-and-answers-concerning-the-violent-riots-and-attacks-occurring-on-the-border-between-gaza-and-israel-during-2018-9/.

The Gaza Border Events – Legal Aspects
https://www.idf.il/en/minisites/questions-and-answers-concerning-the-violent-riots-and-attacks-occurring-on-the-border-between-gaza-and-israel-during-2018-9/gaza-border-events-qa/the-gaza-border-events-legal-aspects/



Dazu empfehlen sich auch die deutschsprachigen Dossiers zur Konfrontationskampagne der Hamas, die im Mai und Juni 2018 von der Botschaft des Staates Israel erstellt wurden:

Hintergrunddossier: Der „Great Return March“ – die Konfrontationskampagne der Hamas gegen Israel (18.5.2018)
https://embassies.gov.il/berlin/AboutIsrael/the-middle-east/naherostendokumente/HINTERGRUND_GreatReturnMarch_Die_Konfrontationskampagne_der_Hamas_180518.pdf


Hamas-Terror gegen Israel: Die Feuerdrachen (15.6.2018)
https://embassies.gov.il/berlin/AboutIsrael/the-middle-east/naherostendokumente/Der_Feuerdrachenterror_der_Hamas_Juni_2018.pdf

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