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Zur Frage der Anerkennung eines palästinensischen Staates durch die UNO

11. April 2011 · 1 Kommentar · Allgemein, Friedensverhandlungen, Politik, UN

Am Institut für nationale Sicherheitsstudien (INSS) an der Universität Tel Aviv ist eine Analyse zur Frage einer eventuellen Anerkennung eines Palästinenserstaates durch die UNO entstanden. Ihr Autor Robbie Sabel betont, dass eine entsprechende Resolution der UN-Vollversammlung keine völkerrechtlich bindende Wirkung haben würde.

„Es gibt Berichte, wonach die palästinensische Delegation bei der UNO, die einen Beobachterstatus an der Organisation innehat, in diesem September versuchen wird, eine neue Resolution („Uniting for Peace“) einzubringen. Es besteht eine Reihe von möglichen Szenarien für solch eine Resolution. Die wahrscheinlichste Möglichkeit wäre ein Aufruf zur Anerkennung eines palästinensischen Staates in den Grenzen von 1967. Tatsächlich hat bereits 2003 eine arabisch unterstützte ‚Uniting for Peace‘-Resolution dazu aufgerufen, ‚die Notwendigkeit einer Beendigung des Konflikts auf der Grundlage einer auf den Waffenstillstandslinien von 1949 basierenden Zwei-Staaten-Lösung von Israel und Palästina, die in Frieden und Sicherheit Seite an Seite leben, zu bekräftigen‘. Falls verabschiedet, würde eine neue derartige Resolution den Palästinensern weitere internationale Unterstützung für ihre Forderung nach einer Rückkehr zu den Grenzen von 1967 gewähren. Sie wäre jedoch weder für Israel noch für irgendeinen anderen Staat bindend, noch nicht einmal für die Staaten, die für die Resolution stimmen würden. Nach internationalem Recht können Grenzen – mit Ausnahme von Fällen, wo eine frühere Grenze von neuen Staaten geerbt wird – nur durch ein Abkommen zwischen den betreffenden Staaten festgelegt werden. Kein UN-Organ hat die Autorität, Grenzen festzulegen.“

„Die UN-Vollversammlung kann nur nicht-bindende Empfehlungen verabschieden. Die Vollversammlung kann weder Grenzen bestimmen noch Staatlichkeit zuerkennen. Eine Grenze zwischen Israel und einem zukünftigen palästinensischen Staat kann nur durch ein Abkommen zwischen den beiden Seiten festgelegt werden. Die internationale Gemeinschaft kann ein Abkommen ermutigen oder behindern, aber sie kann die Parteien in dieser Hinsicht nicht ersetzen.“

Die vollständige Analyse gibt es hier

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Ein Kommentar bisher ↓

  • Kevin

    Liebe Freunde,
    ich hoffe nicht, dass das die einzige Position dazu bleibt und Israel sich darauf verlässt.
    Es geht doch nicht darum, ob die Resolution völkerrechtlichbindend ist oder nicht, sondern welcher moralische und politische Wind so eine Resolution in den Segel der Israelfeinde bedeutet. Bitte aufwachen im Außenministerium in Jerusalem!

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