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Israel erleichtert Einbürgerung von gleichgeschlechtlichen Partnern

12. Dezember 2016 · Keine Kommentare · Gesellschaft

Der Einbürgerungsprozess für ausländische gleichgeschlechtliche Partner wird in Israel zukünftig erleichtert. Die Voraussetzungen werden damit denen von Partnern in verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften angeglichen.

Nach den von Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit vorgelegten Richtlinien werden ausländischen Ehepartnern, die im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe mit einem israelischen Staatsbürger geschlossen haben, dieselben Möglichkeiten gewährt, sich einbürgern zu lassen, wie anderen Ehepartnern.

Innenminister Gideon Sa’ar hat am gleichen Tag die Einwanderungsbehörde und die Jewish Agency in einem Brief angewiesen, allen nichtjüdischen Ehepartnern von Juden, unabhängig von ihrem Geschlecht, die Einwanderung nach Israel im Rahmen des Rückkehrgesetzes (Aliya) zu ermöglichen. Diese können damit ebenso wie ihre jüdischen Ehepartner die israelische Staatsangehörigkeit erhalten.

Der Israelische Verband homosexueller Väter hatte geklagt, gleichgeschlechtliche Partner müssten sieben Jahre warten, bevor sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen könnten, während es bei verschiedengeschlechtlichen Partnern lediglich vier Jahre seien.

Die Organisation begrüßte Mandelblits Ankündigung und bezeichnete sie als „riesigen Sieg gegen die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare.“

(Jerusalem Post, 08.12.16)

 

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