Das Kabinett hat am Freitag (27.03.) in einer Telefonabstimmung die folgenden Notfallregelungen gebilligt:
* Zivildienst – Die Verordnung ermöglicht die Stationierung von Freiwilligen des Zivildienstes in Behörden, in denen diese Freiwilligen nach der derzeitigen Situation nicht eingesetzt werden könnten.
* Besondere Anweisungen zur Arbeitslosenversicherung und besondere Anpassungsbeihilfe für Personen ab 67 Jahren – Verkürzung des Zeitraums, der für den Bezug von Arbeitslosengeld erforderlich ist, auf sechs Monate und Hilfe für Personen ab 67 Jahren, deren Arbeit aufgrund der Coronakrise unterbrochen wurde.
* Durchführung von Strafverfahren vor den Militärgerichten mit technischen Mitteln – Durchführung von dringenden Strafverfahren von Gefangenen mit Hilfe von technischen Mitteln.
* Verhinderung des Zugangs für Besucher und Anwälte in Militärwachräumen und Militärgefängnissen – Änderung und Klarstellung bezüglich der Durchführung von Verfahren.
* Sonderurlaub für Gefangene – Die Verordnungen ermöglichen die vorzeitige Entlassung von Gefangenen, die in den nächsten Wochen gemäß der festgelegten Definitionen hätten entlassen werden sollen, um eine Ansteckung in den Gefängnissen zu verhindern.
* Verschiebung der Termine für Steuerverfahren – Die Verordnungen werden die Verlängerung der Ablaufdaten für Steuerverfahren um die zugewiesenen Zeiträume ermöglichen.
(Bekanntgegeben vom Kabinettssekretariat, 27.03.2020)
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