Am 05.02.2021 hat die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) eine Entscheidung über den Umfang der territorialen Zuständigkeit des IStGH für Fragen im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt getroffen. Wie bereits veröffentlicht, vertritt der Generalstaatsanwalt die Position, dass der IStGH in dieser Angelegenheit keine Zuständigkeit hat, da unter anderem kein souveräner palästinensischer Staat existiert und auch kein Territorium, das zu einer solchen Entität gehört, und darüber hinaus die Palästinensische Autonomiebehörde keine Zuständigkeit für israelische Bürger hat (für weitere Informationen siehe Memorandum des Generalstaatsanwalts vom 20.12.2019). Diese Rechtsposition hat die Unterstützung führender Nationen und weltbekannter Rechtsexperten erhalten, doch die Mehrheitsmeinung des Gerichts hat viele der wesentlichen rechtlichen Argumente, die in diesem Zusammenhang vorgebracht wurden, außer Acht gelassen.
Der Staat Israel ist eine rechtsstaatliche Demokratie mit einem unabhängigen Rechtssystem. Israel ist den Grundwerten des Internationalen Rechts verpflichtet und ist voll und ganz in der Lage, angebliche Rechtsverletzungen selbst zu untersuchen. Auch aus diesem Grund gibt es absolut keinen Platz für die Einmischung des IStGH in Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Staates Israel fallen.
Die zuständigen politischen und juristischen Instanzen in Israel verfolgen seit geraumer Zeit aufmerksam die Versuche, den IStGH in den israelisch-palästinensischen Konflikt hineinzuziehen, und sind voll und ganz darauf vorbereitet, mit allen möglichen Entwicklungen im Bereich des IStGH umzugehen. Der Generalstaatsanwalt und sein Team werden die israelische Regierung und die israelischen Bürger weiterhin beim Umgang mit jeder Situation, die vom IStGH ausgeht, unterstützen.
(Justizministerium, 06.02.2021)
Keine Kommentare bisher ↓
Like gas stations in rural Texas after 10 pm, comments are closed.